Informationen für Erwachsene und Erwachsene 65+

Die Universitätsklinik für Psychiatrie und Psychotherapie bietet eine umfassende psychiatrische Grundversorgung und spezialisierte Behandlungsprogramme für Erwachsene bis 65 Jahre. 

Informationen zur Aufnahme

Eintretende Patientinnen und Patienten werden von Fachpersonen empfangen. Wir legen grossen Wert darauf, dass die Aufnahme für Patientinnen und Patienten sowie deren Angehörige so angenehm wie möglich verläuft. Dabei erfolgt eine erste Beurteilung der Situation, und es wird abgeklärt, ob und welches Behandlungsangebot die Patientin oder der Patient benötigt.
Das Aufnahmeteam organisiert den Eintritt in die entsprechende Behandlungseinheit oder vermittelt die Patientin oder den Patienten an eine geeignete Institution.

Der Eintritt in das Psychiatriezentrum läuft je nach individueller Situation unterschiedlich ab. Informationen dazu erhalten Sie direkt von Ihrem Behandlungsteam oder der Patientenanmeldung. Allgemeingültige Informationen sind hier zusammengefasst.

Die Behandlungskosten für die ersten 60 Tage werden – bei vorliegender Kostengutsprache beziehungsweise nachgewiesener Spitalbedürftigkeit – von Ihrer Krankenversicherung übernommen. Dauert Ihr Aufenthalt länger als 60 Tage, muss die Spitalbedürftigkeit gegenüber Ihrer Krankenversicherung erneut nachgewiesen werden.

Solange diese anerkannt wird, entstehen für Sie keine zusätzlichen Kosten (ausgenommen Franchise und Selbstbehalt). Ist die Spitalbedürftigkeit nicht oder nicht mehr gegeben, wird Ihnen der Tarif für chronisch kranke und pflegebedürftige Patientinnen und Patienten in Rechnung gestellt. Je nachdem, ob Sie eine Rente beziehen, ergibt sich eine entsprechende Kostenbeteiligung.

Das Patienten- und Leistungsmanagement (PLM) steht Ihnen während der Bürozeiten für Auskünfte zur Rechnungsstellung, zu Tarifen und weiteren Fragen gerne zur Verfügung: T +41 58 630 85 47.
 

Auf Ihren Wunsch beigezogene externe Ärztinnen oder Ärzte werden nicht von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung vergütet. Die Kosten werden Ihnen direkt in Rechnung gestellt.

Allgemeinversicherte Patientinnen und Patienten haben bei entsprechender Bettenkapazität die Möglichkeit, in die Privat- oder Halbprivatabteilung zu wechseln. Die Zusatzleistungen (Chefarzthonorar, medizinische Mehrleistungen sowie Hotellerie) werden Ihnen pauschal pro Tag direkt in Rechnung gestellt.

Bitte beachten Sie, dass diese Kosten in der Regel nicht von der Krankenversicherung übernommen werden. Wenn Sie an diesem Angebot interessiert sind, bitten wir Sie, dies beim Klinikeintritt mitzuteilen.

Informationen zum Aufenthalt

Das UPZ orientiert sich an Grundsätzen einer respektvollen, menschlichen und patientenorientierten Psychiatrie, die auf aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen basiert. Die stationäre ärztliche Betreuung erfolgt in der Regel durch ein Team aus Assistenzärztinnen und Assistenzärzten sowie Oberärztinnen und Oberärzten unter chefärztlicher Supervision.

Für die pflegerische Betreuung wird Ihnen eine Bezugsperson zugeteilt. Der Behandlungsplan wird gemeinsam mit Ihnen individuell festgelegt. Er umfasst die Leistungen eines multiprofessionellen Teams, von notwendigen medizinischen Behandlungen über psychotherapeutische Gespräche sowie Kunst-, Bewegungs- und Musiktherapien bis hin zu sozialen und freizeitbezogenen Aktivitäten.

Die Behandlung wird in regelmässigen Visiten sowie in Therapie- und Angehörigengesprächen kontinuierlich überprüft und in Absprache mit Ihnen angepasst.
 

Die Rechte und Pflichten der Patientinnen und Patienten sind im Gesundheitsgesetz vom 2. Dezember 1984 (GesG, BSG Nr. 811.01) sowie in der Patientenrechtsverordnung vom 23. Oktober 2002 (PatV, BSG Nr. 811.011) geregelt. Nachfolgend weisen wir Sie auf die wichtigsten Bestimmungen hin.
Haben Sie Fragen, wenden Sie sich bitte an Ihre Bezugsperson.

Rechte

  • Recht auf Behandlung 
  • Recht auf Mitsprache 
  • Recht auf Information 
  • Recht auf Einsicht in die Behandlungsunterlagen 
  • Recht auf Wahrung der Schweigepflicht

Pflichten

  • Rücksichtnahme auf Mitpatientinnen und Mitpatienten 
  • Befolgung der Weisungen der Ärztin oder des Arztes 
  • Einhaltung der Hausordnung 
  • Informationspflicht gegenüber der behandelnden Ärztin oder dem behandelnden Arzt 
  • Mitwirkung an der Behandlung

Aufbewahrung der Behandlungsdokumentation und Recht auf Einsichtnahme bzw. Herausgabe

Die Behandlungsdokumentation ist vom UPZ so lange aufzubewahren, wie sie für die Gesundheit der Patientin oder des Patienten von Bedeutung ist, mindestens jedoch während zehn Jahren nach Abschluss der Behandlung. Die Behandlungsdokumentation von Kindern und Jugendlichen bis zum 18. Lebensjahr ist mindestens zwanzig Jahre aufzubewahren.
Der Patientin oder dem Patienten ist auf Verlangen Einsicht in die sie oder ihn betreffenden Behandlungsunterlagen zu gewähren. Die Patientin oder der Patient kann zudem die Herausgabe der Behandlungsunterlagen verlangen.
Einsicht und Herausgabe richten sich nach den Bestimmungen des Gesundheitsgesetzes des Kantons Bern.

Ombudsstelle für das Spitalwesen des Kantons Bern

Der Kanton Bern verfügt über eine unabhängige Ombudsstelle für das Spitalwesen:

Ombudsstelle für das Spitalwesen des Kantons Bern

Infothek: Informationen für Patientinnen und Patienten sowie Angehörige

Betroffene, Angehörige, Fachpersonen und weitere Interessierte finden in der Infothek wichtige Informationen und hilfreiche Adressen zu Themen wie Selbsthilfe, Krankheitsbilder, Angebote für Angehörige, Freizeit, Wohnen und Arbeit. Zudem steht ein Computer zur freien Nutzung zur Verfügung.
Die Infothek ist täglich von 8.00 bis 22.00 Uhr geöffnet.
Persönliche Beratung und Auskunft erhalten Sie durch eine Betroffenenvertretung (Peerberatung) folgenden Zeiten:

  • Montag: 10.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr 
  • Donnerstag: 10.00 bis 13.00 Uhr
     

Detaillierte Informationen zu den unterschiedlichen Angeboten der Universitätsklinik für Erwachsene und Erwachsene 65+ finden Sie hier:

Angebote für Erwachsene
Angebote für Erwachsene 65+

Standort Bolligenstrasse

Am Standort Bolligenstrasse befinden sich ein Restaurant im Wirtschaftsgebäude und eine Cafeteria in der Neuen Klinik.

Standort Murtenstrasse

Am Standort Murtenstrasse steht das Café 21 zur Verfügung. 

Standort Münsingen

Am Standort Münsingen befindet sich ein Selbstbedienungsrestaurant. Dort werden jeden Tag saisonale und gesunde Gerichten sowie Snacks angeboten. Das Restaurant verfügt über drei grosse Speisesäle, im Sommer befinden sich zusätzliche Plätze auf der Sonnenterrasse.

Öffnungszeiten:

Montag bis Freitag:
8 – 17 Uhr

Samstag & Sonntag:
9 – 17 Uhr

 

Informationen zum Austritt

Die meisten Patientinnen und Patienten können das UPZ bereits nach kurzer Zeit wieder verlassen. Die sorgfältige Vorbereitung Ihrer Entlassung ist uns ein wichtiges Anliegen. Bei Bedarf organisieren wir eine tagesstationäre oder ambulante Nachbetreuung.

Gemeinsam mit Ihnen führen wir eine sorgfältige Planung Ihres Austritts durch. Damit erleichtern wir Ihnen die Rückkehr in den Alltag und vermindern das Risiko eines Rückfalls.

Wir schliessen den stationären Therapieprozess ab und unterstützen Sie dabei, das Gelernte in den Alltag zu übertragen. Durch den gezielten Fokus auf die Alltagsrückkehr bauen wir Ängste in Hinblick auf den Austritt ab und stärken Ihre Ressourcen.

Gemeinsam mit Ihnen erarbeiten wir einen Krisenpass mit persönlichen Frühwarnzeichen und entsprechenden Strategien. Auf diese Weise stehen Ihnen auch in herausfordernden Situationen Handlungsmöglichkeiten zur Verfügung.

Zur Vorbereitung auf die Rückkehr in den Alltag sprechen wir uns im Trialog eng mit Ihren Angehörigen ab. Ziel ist es, dass Ihre Angehörigen Sie in Krisensituationen sinnvoll unterstützen können, ohne selbst eine zu starke Belastung zu erfahren.

Falls Sie auf eine betreute Wohnsituation angewiesen sind, klären wir mögliche Anschlusslösungen ab und organisieren Ihren Übertritt in die andere Institution.

Anreise & Parkplätze

Mit dem öffentlichen Verkehr

Via Bolligen: RBS-Zug S7 ab RBS-Bahnhof Bern bis Bolligen. Umsteigen auf RBS-Bus Nr. 44 (Richtung Ostermundigen), Haltestelle UPD Waldau. 

Via Ostermundigen: Bus Nr. 10 ab Bahnhof Bern (Richtung Ostermundigen) bis Haltestelle Waldeck. Umsteigen auf den RBS-Bus Nr. 44 (Richtung Bolligen), Haltestelle UPD Waldau. 

Via Bern Wankdorf: Ab Bahnhof Bern mit der S-Bahn oder mit dem Bus Nr. 20 bis Haltestelle Wankdorf. Umsteigen auf den Bus Nr. 28, Haltestelle UPD Waldau. 

Mit dem Auto

Autobahn A1 von Basel, Zürich, Genf oder Thun an der Ausfahrt Bern-Wankdorf verlassen und dem Wegweiser «Universitäres Psychiatrisches Zentrum (UPZ)» folgen

Parkplätze

Am Standort Bolligenstrasse 111 steht eine beschränkte Anzahl gebührenpflichtiger Parkplätze zur Verfügung. 

Lageplan Bolligenstrasse 111, Bern 

Mit dem öffentlichen Verkehr

Bus Nr. 11 ab Hauptbahnhof Bern (Richtung Güterbahnhof) bis Haltestelle Inselspital. Strasse überqueren und 50 Meter nach rechts gehen

Mit dem Auto

Autobahn A1 Bern–Lausanne bei der Ausfahrt Forsthaus verlassen und dem Wegweiser Inselspital folgen.

Parkplätze

Benutzen Sie bitte die öffentlichen Parkplätze.

Lageplan

Mit dem öffentlichen Verkehr

Mit dem Zug fahren Sie bis zum Bahnhof Münsingen und steigen anschliessend auf den Bus 163 um (Ausstieg «Münsingen, UPZ» oder «Münsingen, UPZ West») oder laufen die restliche Strecke zu Fuss (ca. 15 Minuten).

Mit dem Auto

Für die Anfahrt mit dem Auto stehen gebührenpflichtige Parkplätze zur Verfügung.

Lageplan