Informationen zum Aufenthalt

Anmeldungen von Kindern und Jugendlichen im Alter von 0 bis 17 Jahren und deren Angehörigen können telefonisch oder schriftlich direkt an das regional zuständige Ambulatorium (Bern, Burgdorf, Spiez, Biel/Bienne) erfolgen. Telefonisch stehen Ihnen die Sekretariate der Ambulatorien werktags zu den regulären Öffnungszeiten zur Verfügung.

Zugang zum Angebot der Kinder- und Jugendpsychiatrie

Einer Aufnahme in ein Behandlungsprogramm der KJP geht in der Regel ein ambulantes Triagegespräch voraus. Dieses findet stets in Bern (Regionen Bern-Mittelland, Berner Oberland und Emmental-Oberaargau) oder Biel (Region Biel/Bienne-Seeland) statt. Die Aufnahme zu einer teilstationären oder stationären Behandlung erfolgt ebenfalls über ein Triagegespräch.

Jedem Eintritt geht ein ambulantes Triagegespräch voraus. Haben Sie sich an eines unserer Ambulatorien gewandt oder liegt die Zuweisung durch eine Ärztin oder einen Arzt vor, erfolgt eine Einladung an die Sorgeberechtigten/das betroffene Kind zu einem ersten Gespräch in der Regel innerhalb von 14 Tagen. Jugendliche haben die Möglichkeit, diesen Termin auch alleine wahrzunehmen.  
Das erste Gespräch wird durch eine Ärztin oder einen Arzt oder eine Psychologin oder einen Psychologen durchgeführt und dient dem gegenseitigen Kennenlernen sowie der Abklärung, ob eine ambulante Behandlung, ein teilstationärer Aufenthalt oder ein stationärer Aufenthalt sinnvoll erscheint und unser Angebot eine Unterstützung zur Lösung der bestehenden Problemstellung darstellt. Ist ein erstes Gespräch für die Zuweisung zu einem unserer Angebote noch nicht ausreichend, können durch die zuständige Fachperson weitere Gespräche vereinbart werden. Das Ziel ist, der Patientin oder dem Patient und den Angehörigen die erforderliche weiterführende Behandlung im ambulanten, teilstationären oder stationären Setting oder in einem unserer Spezialangebote eindeutig empfehlen zu können.
Stimmen der Patient oder die Patientin bzw. die Angehörigen der Empfehlung zu, erfolgt anschliessend die interne Zuweisung zum entsprechenden Behandlungsprogramm. Unsere Sekretariate führen Sie hierbei durch den administrativen Aufnahmeprozess.

Behandlungskosten

Als Universitätsspital mit kantonaler Bewilligung und Leistungsvereinbarung werden unsere Behandlungskosten gemäss KVG von den Krankenkassen oder ggf. Invalidenversicherungen (IV) übernommen. Hier sind allenfalls Selbst- oder Franchisekosten durch den*die Patient*in zu tragen. Patient*innen aus anderen Kantonen, die bei uns hospitalisiert werden, müssen eine Kostengutsprache vorweisen. Für sie gelten andere Tarife. Unsere Sekretariate unterstützen Sie hier bei der Abwicklung. Ambulante Behandlungskosten werden ebenfalls durch die Krankenkasse übernommen.

Informationen zum Eintritt

Informationen zum teilstationären Eintritt

Kinder

In unseren Kindertageskliniken nehmen wir junge Menschen im Alter von 4/5 bis 13/14 Jahren auf, wobei auf den psychischen Entwicklungsstand individuell Rücksicht genommen wird. Die Abklärung, ob ein teilstationärer Aufenthalt notwendig ist, erfolgt im Rahmen eines ambulanten Gesprächs in einem unserer Ambulatorien. Die Zuweisung kann somit intern durch unsere Ambulatorien sowie durch externe Fachärztinnen und -ärzte erfolgen.
Notfallaufnahmen werden in der Klinik im stationären Bereich des Notfallzentrums NZKJP durchgeführt. Hierbei handelt es sich in der Regel um kurze Aufenthalte zur akuten Bewältigung schwerer Krisen.

Jugendliche

In unseren Jugendtageskliniken nehmen wir junge Menschen im Alter von 12 bis 17 Jahren auf, wobei auf den psychischen Entwicklungsstand individuell Rücksicht genommen wird. Jugendliche ab 18 Jahren können auf einer Jugendtagesklinik weiterbehandelt werden, wenn sie bereits vor dem 18. Lebensjahr dort behandelt wurden.

Informationen zum stationären Eintritt

Kinder

In unseren Kinderstationen nehmen wir junge Menschen im Alter von 4/5 bis 12 Jahren auf, wobei auf den psychischen Entwicklungsstand individuell Rücksicht genommen wird. Die Abklärung, ob ein stationärer Aufenthalt notwendig ist, erfolgt im Rahmen eines ambulanten Gesprächs in einem unserer Ambulatorien. Die Zuweisung kann intern durch unsere Ambulatorien sowie durch externe Fachärztinnen und -ärzte erfolgen.

Notfallaufnahmen werden in der Klinik im stationären Bereich des Notfallzentrums NZKJP durchgeführt. Hierbei handelt es sich in der Regel um kurze Aufenthalte zur Sicherung bei akuter Eigen- oder Fremdgefährdung sowie Bewältigung schwerer Krisen.

Jugendliche

In unseren Jugendstationen nehmen wir junge Menschen im Alter von 12 bis 17 Jahren auf, wobei auf den psychischen Entwicklungsstand individuell Rücksicht genommen wird. Jugendliche ab 18 Jahren können auf einer Jugendstation weiterbehandelt werden, wenn sie bereits vor dem 18. Lebensjahr dort hospitalisiert waren. Die Abklärung, ob ein stationärer Aufenthalt notwendig ist, erfolgt im Rahmen eines ambulanten Gesprächs in einem unserer Ambulatorien. Die Zuweisung kann intern durch unsere Ambulatorien sowie durch externe Fachärztinnen  und -ärzte erfolgen.

Notfallaufnahmen werden in der Klinik im stationären Bereich des Notfallzentrums NZKJP durchgeführt. Hierbei handelt es sich in der Regel um kurze Aufenthalte zur akuten Bewältigung schwerer Krisen.

Informationen zum Aufenthalt

Die Universitätsklinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie des UPZ ist den modernen Grundsätzen einer respektvollen, menschlichen und patientenorientierten Psychiatrie verpflichtet, die sich an den neuesten Erkenntnissen des Faches orientiert. Die stationäre medizinische Betreuung erfolgt in der Regel durch ein Team aus Psychologinnen und Psychologen, Assistenz- und Oberärztinnen und -ärzten unter chefärztlicher Supervision.
Für die pflegerische / pädagogische Betreuung wird eine Bezugspflege zugeordnet. Der Behandlungsplan wird individuell vereinbart. Er umfasst die Aktivitäten eines multiprofessionellen Teams, von den nötigen medizinischen Behandlungen über Psychotherapiegespräche, Bewegungs- und Musiktherapien, Logopädie und Ergotherapie bis hin zu sozialen und Freizeitaktivitäten. Die Behandlung wird in regelmässigen Visiten sowie in Therapie- und Angehörigengesprächen laufend überprüft und in Absprache mit Patientin/Patient und den Sorgeberechtigten angepasst.

Die Region Bern-Mittelland verfügt über zwei Kindertageskliniken (Biber und Delfin). In den Regionen Oberland und Emmental-Oberaargau besteht ein gemeinsames tagesklinisches Angebot für Kinder und Jugendliche (Tagesklinik Spiez und Tagesklinik Burgdorf). In der Region Biel/Bienne-Seeland besteht sowohl eine deutschsprachige (Saphir) als auch eine französischsprachige (Rubis) Tagesklinik. 
In allen Tageskliniken wird die Behandlung durch ein interdisziplinäres Team bestehend aus Fachpersonen der Medizin, Psychologie, Sozialpädagogik, Pflege, Pädagogik, Fachtherapeuten und Lehrkräften gewährleistet. Zur Behandlung gehört ein entwicklungsfördernder Rahmen mit einer engmaschigen pädagogischen Betreuung, dem Besuch der Klinikschule, Gruppen- und Freizeitaktivitäten sowie Angehörigenanlässen. Zum psychotherapeutischen Angebot gehören Einzel-, Familien- und Gruppentherapie, vorwiegend auf system- und verhaltenstherapeutischen Ansätzen basierend. Ergänzende Angebote in Bern durch Spezialtherapeuten/innen können bei Bedarf hinzugenommen werden. Zudem werden auf allen Stationen wöchentliche Multi-Familien-Therapien (MFT) durchgeführt.

Nach einer initialen Diagnostik- und Abklärungsphase wird der individuelle Behandlungsauftrag sowie die zu erreichenden Ziele mit den Kindern und deren Sorgeberechtigten gemeinsam erarbeitet und festgelegt. Danach treten die Kinder in die eigentliche Therapiephase ein. In regelmässigen Familiengesprächen werden die Ziele ausgewertet und deren Erreichung überprüft.

Kinder

Auf den allgemeinen kinderpsychiatrischen Stationen der Klinik (Levante und Mistral) wird die Behandlung durch ein interdisziplinäres Team bestehend aus Fachpersonen der Medizin, Psychologie, Sozialpädagogik, Pflege, Pädagogik, Fachtherapeuten und Lehrkräften gewährleistet. Zur Behandlung gehört ein entwicklungsfördernder Stationsrahmen mit einer engmaschigen pädagogischen Betreuung, dem Besuch der Klinikschule, Gruppen- und Freizeitaktivitäten sowie Angehörigenabenden. Zum psychotherapeutischen Angebot gehören Einzel-, Familien- und Gruppentherapien, vorwiegend auf system- und verhaltenstherapeutischen Ansätzen basierend. Ergänzende Angebote durch Fachtherapeutinnen und -therapeuten können bei Bedarf hinzugenommen werden.

Nach einer initialen Diagnostik- und Abklärungsphase wird der individuelle Behandlungsauftrag sowie die zu erreichenden Ziele mit den Kinder und deren Sorgeberechtigten gemeinsam erarbeitet und festgelegt. Danach treten die Kinder in die eigentliche Therapiephase ein. In regelmässigen Familiengesprächen werden die Ziele ausgewertet und deren Erreichung überprüft.

Jugendliche

Auf den jugendpsychiatrischen Stationen der Klinik (Transit, Phönix, Luna, Tremola) wird die Behandlung durch ein interdisziplinäres Team bestehend aus Fachpersonen der Medizin, Psychologie, Sozialpädagogik, Pflege, Pädagogik, Fachtherapeuten und Lehrkräfte gewährleistet. Zur Behandlung gehört ein entwicklungsfördernder Stationsrahmen mit einer engmaschigen pädagogischen Betreuung, dem Besuch der Klinikschule, Gruppen- und Freizeitaktivitäten sowie Angehörigenabenden. Zum psychotherapeutischen Angebot gehören Einzel-, Familien- und Gruppentherapie, vorwiegend auf system- und verhaltenstherapeutischen Ansätzen basierend. Ergänzende Angebote durch DBT-A-Gruppe und Fachtherapeuten/innen können bei Bedarf hinzugenommen werden.
Zudem verfügt die Klinik über spezialisierte stationäre Abteilungen in den Bereichen Psychose (Olvido) und Essstörungen (Therapiezentrum Essstörungen). Bitte lesen Sie hierzu die spezifischen Angebotsbeschreibungen.
Nach einer initialen Diagnostik- und Abklärungsphase wird der individuelle Behandlungsauftrag sowie die zu erreichenden Ziele mit den Jugendlichen und deren Sorgeberechtigten gemeinsam erarbeitet und festgelegt. Danach treten die Jugendlichen in die eigentliche Therapiephase ein. In regelmässigen Familiengesprächen werden die Ziele ausgewertet und deren Erreichung überprüft.

  • Recht auf Behandlung
  • Recht auf Mitsprache
  • Recht auf Information
  • Recht auf Einsicht
  • Recht auf Einhaltung der Schweigepflicht
  • Rücksicht auf Mitpatientinnen und Mitpatienten 
  • Befolgung der Weisungen der Behandlungspersonen
  • Beachten der Hausordnung
  • Informationspflicht gegenüber den Behandlungspersonen
  • Mitwirkung mit den behandelnden Personen


Das Wohl und der Schutz aller Menschen im UPZ, der Behandelten, Betreuten und der Mitarbeitenden, sind uns wichtig und stehen im Vordergrund.

Hausordnung

Bitte beachten Sie, dass jede Station und jedes tagesstationäre und ambulante Angebot über eine eigene Stationsordnung verfügt.

Informationen zum Austritt

Die meisten Patientinnen und Patienten können das UPZ schon nach kurzer Zeit wieder verlassen. Der Austritt aus der teilstationären oder stationären Behandlung erfolgt, wenn das definierte Behandlungsziel erreicht worden ist oder die Indikationen nicht mehr gegebenen sind. Es ist uns ein wichtiges Anliegen, die Entlassung gut vorzubereiten und - wenn nötig - die tagesstationäre oder ambulante Nachbetreuung in die Wege zu leiten.

Rechte und Pflichten der Patientinnen und Patienten sind im Gesundheitsgesetz vom 2. Dezember 1984 (GesG, BSG Nr. 811.01) und in der Patientenrechtsverordnung vom 23. Oktober 2002 (PatV, BSG Nr. 811.011) geregelt. Auf die wichtigsten Punkte dieses Gesetzes weisen wir Sie gerne hin.

Haben Sie spezielle Fragen, wenden Sie sich bitte an Ihr Behandlungsteam.

Die Behandlungsdokumentation ist vom UPZ solange aufzubewahren, als sie für die Gesundheit der Patienten von Interesse ist, mindestens aber während zehn Jahren nach Abschluss der Behandlung. Die Behandlungsdokumentation von Kindern und Jugendlichen bis 18 Jahren ist mindestens zwanzig Jahre aufzubewahren. Der Patient*in ist auf Verlangen Einsicht in alle sie betreffenden Behandlungsunterlagen zu gewähren. Die Patientin/Patient kann die Herausgabe der Behandlungsunterlagen verlangen. Einsicht und Herausgabe richten sich nach den Vorgaben des Gesundheitsgesetzes Kanton Bern.
Ombudsstelle für das Spitalwesen des Kantons Bern
Der Kanton Bern verfügt über eine unabhängige Ombudsstelle für das Spitalwesen:

Ombudsstelle für das Spitalwesen des Kantons Bern