Informationen für Kinder und Jugendliche

Hier finden Sie Informationen zum Behandlungsablauf in der Kinder- und Jugendpsychiatrie sowie zu unseren verschiedenen Behandlungsangeboten.

Informationen zum Eintritt in die Kinder- und Jugendpsychiatrie

Bei Notfällen und akuten Gefährdungssituationen steht das Notfallzentrum der Kinder- und Jugendpsychiatrie (NZKJP) allen Hilfesuchenden im Alter von 0 bis 17 Jahren sowie Zuweisenden zur Verfügung. Das Notfallzentrum ist an sieben Tagen pro Woche rund um die Uhr besetzt.

Notfallzentrum NZKJP

Anmeldungen von Kindern und Jugendlichen im Alter von 0 bis 17 Jahren sowie deren Angehörigen können telefonisch oder schriftlich beim regional zuständigen Ambulatorium (Bern, Burgdorf, Spiez, Biel/Bienne) erfolgen.

Für telefonische Anmeldungen stehen die Sekretariate der Ambulatorien werktags während der regulären Öffnungszeiten zur Verfügung. 

Einer Aufnahme in ein Behandlungsprogramm der Kinder und Jugendpsychiatrie geht in der Regel ein ambulantes Triagegespräch voraus. Dieses findet stets in Bern (Regionen Bern-Mittelland, Berner Oberland und Emmental-Oberaargau) oder Biel (Region Biel/Bienne-Seeland) statt. Die Aufnahme zu einer teilstationären oder stationären Behandlung erfolgt ebenfalls über ein Triagegespräch.

Detaillierte Informationen zu den unterschiedlichen Angeboten der Universitätsklinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie finden Sie hier.
 

Jedem Eintritt geht ein ambulantes Triagegespräch voraus

Nach der Anmeldung bei einem unserer Ambulatorien oder einer Zuweisung durch eine Ärztin oder einen Arzt werden die Sorgeberechtigten und ihr Kind in der Regel innerhalb von 14 Tagen zu einem ersten Gespräch eingeladen. Jugendliche haben die Möglichkeit, diesen Termin auch alleine wahrzunehmen.

Das erste Gespräch wird durch eine Ärztin oder einen Arzt beziehungsweise eine Psychologin oder einen Psychologen durchgeführt. Es dient dem gegenseitigen Kennenlernen sowie der Abklärung, ob eine ambulante Behandlung, ein teilstationärer Aufenthalt oder ein stationärer Aufenthalt sinnvoll ist und ob unser Angebot zur Lösung der bestehenden Problemstellung beitragen kann.
Ist ein erstes Gespräch für die Zuweisung zu einem unserer Angebote noch nicht ausreichend, können durch die zuständige Therapeutin oder den zuständigen Therapeuten weitere Gespräche vereinbart werden. Ziel ist es, der Patientin oder dem Patienten sowie den Angehörigen eine geeignete weiterführende Behandlung im ambulanten, teilstationären oder stationären Setting oder in einem unserer Spezialangebote eindeutig empfehlen zu können.
Stimmen die Patientin oder der Patient beziehungsweise die Angehörigen der Empfehlung zu, erfolgt anschliessend die Aufnahme in das entsprechende Behandlungsprogramm. Unsere Sekretariate begleiten Sie dabei durch den administrativen Aufnahmeprozess.

Als Universitätsspital mit kantonaler Bewilligung und Leistungsvereinbarung werden die Behandlungskosten gemäss Krankenversicherungsgesetz (KVG) in der Regel von den Krankenkassen oder gegebenenfalls von der Invalidenversicherung (IV) übernommen. Vorbehalten bleiben die üblichen Kostenbeteiligungen wie Franchise und Selbstbehalt, die von der Patientin oder dem Patienten zu tragen sind.
Für Patientinnen und Patienten aus anderen Kantonen ist bei einer Hospitalisation eine Kostengutsprache erforderlich. In diesen Fällen können abweichende Tarife zur Anwendung kommen. Unsere Sekretariate unterstützen Sie bei der Abwicklung.
Ambulante Behandlungskosten werden ebenfalls von der Krankenkasse übernommen

Mögliche Ambulatorien für Triagegespräche

Ambulatorium Burgdorf

Das Ambulatorium Burgdorf bietet ambulante Diagnostik, Psychotherapie und Krisenintervention für Kinder und Jugendliche.

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Ambulatorium Spiez

Das Ambulatorium Spiez bietet ambulante Diagnostik, Psychotherapie und Krisenintervention für Kinder und Jugendliche.

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Ambulatorium Biel/Bienne

Das Ambulatorium Biel/Bienne bietet ambulante Diagnostik, Psychotherapie und Krisenintervention für Kinder und Jugendliche.

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Ambulatorium Bern

Das Angebot umfasst ambulante Erstkontakte, Indikationsgespräche, Krisentermine und ambulante Diagnostik und Therapie für Patientinnen und -patienten mit psychischer Problematik und Verhaltensauffälligkeiten.

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Informationen zur Behandlung und zum Aufenthalt in der Kinder- und Jugendpsychiatrie

Die Universitätsklinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie des UPZ ist den modernen Grundsätzen einer respektvollen, menschlichen und patientenorientierten Psychiatrie verpflichtet, die sich an den neuesten Erkenntnissen des Fachgebiets orientiert.
Die stationäre ärztliche Betreuung erfolgt in der Regel durch ein Team aus Psychologinnen und Psychologen sowie Assistenzärztinnen und Assistenzärzten und Oberärztinnen und Oberärzten unter chefärztlicher Supervision.

Für die pflegerische und pädagogische Betreuung wird eine Bezugsperson festgelegt. Der Behandlungsplan wird individuell vereinbart. Er umfasst die Leistungen eines multiprofessionellen Teams, von notwendigen medizinischen Behandlungen über psychotherapeutische Gespräche sowie Bewegungs- und Musiktherapie, Logopädie und Ergotherapie bis hin zu sozialen und freizeitbezogenen Aktivitäten.
Die Behandlung wird in regelmässigen Visiten sowie in Therapie- und Angehörigengesprächen kontinuierlich überprüft und in Absprache mit der Patientin oder dem Patienten sowie den Eltern angepasst.

Angehörige und Besuchende sind bei uns herzlich willkommen. Besuche sind nach vorgängiger Anmeldung jederzeit direkt auf der Station möglich.

Die Rechte und Pflichten der Patientinnen und Patienten sind im Gesundheitsgesetz vom 2. Dezember 1984 (GesG, BSG Nr. 811.01) sowie in der Patientenrechtsverordnung vom 23. Oktober 2002 (PatV, BSG Nr. 811.011) geregelt. Nachfolgend weisen wir Sie auf die wichtigsten Bestimmungen hin.
Haben Sie Fragen, wenden Sie sich bitte an Ihre Bezugsperson.

Rechte

  • auf Behandlung 
  • Recht auf Mitsprache 
  • Recht auf Information 
  • Recht auf Einsicht in die Behandlungsunterlagen 
  • Recht auf Wahrung der Schweigepflicht

Pflichten

  • Rücksichtnahme auf Mitpatientinnen und Mitpatienten 
  • Befolgung der Weisungen der Ärztin oder des Arztes 
  • Einhaltung der Hausordnung 
  • Informationspflicht gegenüber der behandelnden Ärztin oder dem behandelnden Arzt 
  • Mitwirkung an der Behandlung

Aufbewahrung der Behandlungsdokumentation und Recht auf Einsichtnahme bzw. Herausgabe

Die Behandlungsdokumentation ist vom UPZ so lange aufzubewahren, wie sie für die Gesundheit der Patientin oder des Patienten von Bedeutung ist, mindestens jedoch während zehn Jahren nach Abschluss der Behandlung. Die Behandlungsdokumentation von Kindern und Jugendlichen bis zum 18. Lebensjahr ist mindestens zwanzig Jahre aufzubewahren.
Der Patientin oder dem Patienten ist auf Verlangen Einsicht in die sie oder ihn betreffenden Behandlungsunterlagen zu gewähren. Die Patientin oder der Patient kann zudem die Herausgabe der Behandlungsunterlagen verlangen.
Einsicht und Herausgabe richten sich nach den Bestimmungen des Gesundheitsgesetzes des Kantons Bern.

Ombudsstelle für das Spitalwesen des Kantons Bern

Der Kanton Bern verfügt über eine unabhängige Ombudsstelle für das Spitalwesen:

Ombudsstelle für das Spitalwesen des Kantons Bern

Bitte beachten Sie, dass jede Station und jedes tagesstationäre und ambulante Angebot über eine eigene Stationsordnung verfügt.
 

Informationen zum Austritt aus der Kinder- und Jugendpsychiatrie

Die meisten Patientinnen und Patienten können das UPZ bereits nach kurzer Zeit wieder verlassen. Der Austritt aus der teilstationären oder stationären Behandlung erfolgt, wenn das definierte Behandlungsziel erreicht ist oder die Indikation nicht mehr gegeben ist.

Die sorgfältige Vorbereitung der Entlassung ist uns ein wichtiges Anliegen. Bei Bedarf wird eine tagesstationäre oder ambulante Nachbetreuung organisiert.

Angebote der Kinder- und Jugendpsychiatrie