Forensische Gutachtenstelle

Die Gutachtenstelle der FPP erstellt für Justizbehörden Expertisen und Prognosegutachten nach hohen Qualitätsstandards und unter Anwendung des Vier-Augen-Prinzips. Im strafrechtlichen Bereich erfolgen zudem forensisch-psychiatrische Einschätzungen zur Vernehmungs-, Verhandlungs- und Hafterstehungsfähigkeit.

Anmeldung von Gutachtensanfragen

Nach Prüfung des Auftrags unter Berücksichtigung der Fragestellung und unserer Kapazitäten laden wir die Explorandinnen und Exploranden nach Zusicherung der Kostenübernahme zur Begutachtung ein.

Es werden in der Regel mindestens zwei ausführliche Explorationsgespräche durchgeführt. Bei Bedarf erfolgen ergänzende neuropsychologische Testungen sowie apparative Diagnostik (MRI, EEG, Laboruntersuchungen) in Rücksprache mit den Auftraggebenden.

Die Gutachten werden überwiegend ambulant erstellt. In besonderen Fällen ist auch eine stationäre Begutachtung möglich.

Wir legen grossen Wert auf eine transparente Kommunikation mit den Auftraggebenden. Für Rückfragen ist das Sekretariat der forensisch-psychiatrischen Poliklinik an der Südbahnhofstrasse erreichbar: T 058 630 60 00

In der forensischen Gutachtenstelle werden strafrechtliche Gutachten erstellt. Gutachten im Bereich der Sozialversicherungen werden derzeit nicht angeboten. Für entsprechende Anfragen verweisen wir an die Psychiatrische Poliklinik der UPZ an der Murtenstrasse. In Einzelfällen werden Gutachten für die Berner KES-Behörden übernommen.

Das Angebot im Bereich der Testpsychologie befindet sich im Aufbau. Aktuell werden diese Leistungen ausschliesslich im Rahmen von Gutachten der forensischen Gutachtenstelle erbracht.

Folgende Testverfahren stehen zur Verfügung:

  • Intelligenzdiagnostik  
  • Abklärung der kognitiven Leistungsfähigkeit (zum Beispiel Aufmerksamkeit, Gedächtnis, exekutive Funktionen, Konzentration) 
  • Demenzabklärungen 
  • Abklärungen bei Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitätsstörung (ADHS) 
  • Persönlichkeitsdiagnostik


Für folgende Fragestellungen wenden Sie sich bitte an andere Fachstellen:

  • Verkehrsmedizinische Gutachten
  • Zivilrechtliche Gutachten (nur in Ausnahmefällen bei der UPZ)
  • Versicherungsrechtliche Gutachten inkl. sozialversicherungsrechtliche Gutachten
  • Neuropsychologische Gutachten für externe Auftraggebende
  • Abklärungen betreffend neurodevelopmentaler Störungen (zum Beispiel Autismus-Spektrum)

Leitung

Dr. med. Thomas Claussen Leiter Gutachtenstelle